Faktencheck
Quelle: Instagram Einträge buergeranregung.de und
he1mut.rose
Die Verkehrsschau am 29. August 2018, angeregt durch uns für die Alleestraße und der Bahnhofstraße ergab wie erwartet, daß der Straßenzug nicht den Anforderungen der heutigen Technik entspricht, die Straße aber weitestgehend dem Bestandsschutz unterliegt.
Die zwei Engstellen an der Bahnhofstraße, Alter Friedhof und Bäckerei Pollmeier waren bekannt. Hier wurden in der Tat erwartbare Maßnahmen, Schutzstreifen und Tempo 30, vorgeschlagen. Der sorgsame Umgang der Verkehrsteilnehmer an allen bekannten Engstellen des Straßenzuges wurde ausdrücklich gewürdigt.
Um die Breite der Nebenanlagen nutzen zu können wurde der Rückschnitt der Grünanlagen angeordnet.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 14.12.2016 und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 29.05.2017 erleichterte die Einrichtung von Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen.
Mit Hilfe dieser Erweiterung der STVO umging die Gestaltungsmehrheit die Debatte um die Einführung von Tempo 30. Die alte Stadtregierung ließ das streckenbezogene Tempo 30 durch das Straßenverkehrsamt auf der Alleestraße 2019 anordnen.
An dieser Stelle kritisieren wir, daß der Verkehrsentwicklungsplan von 2008 mit dem Vorschlag, flächendeckend Tempo 30 in Halle als Lösung aller Probleme einzuführen und das Nahmobilitätskonzept von 2018 nicht öffentlich entwickelt und niemals mit der Bürgerschaft thematisiert wurde.
Unsere eigenen Umfragen und das Fahrradmonitoring der Bundesregierung bestätigen, dass die überwältigende Mehrheit der Radfahrer vom motorisierten Verkehr getrennte Radwege wünscht. Eine Förderung des Radverkehrs sollte die Wünsche der zukünftigen Nutzer berücksichtigen.
23. September 2021
he1mut.rose
Das Ziel der Initiatoren des Bürgerentscheides ist, die Überplanung der Alleestraße zu verschieben, um wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Halle abzuwenden. Die Zuschüsse für die Aufwertung der Innenstadt sollen nicht gefährdet werden. Zu der Leitbildentwicklung in Halle gehört auch die verkehrliche Betrachtung. Das haben die Fraktionen GRÜNE, SPD und UWG mit der Umwidmung der Mittel für einen Verkehrsentwicklungsplan in das Kapitel Leitbildentwicklung im Februar 2021 beschlossen.
Die Alleestraße als Autobahnzubringer darf davon nicht ausgeschlossen werden. Die Zustände auf der Alleestraße sind eben nicht lebensgefährlich, wie vom Planer behauptet! Falls „Gefahr im Verzuge“ vorläge, müsste die Verwaltung unverzüglich handeln. Das erwartet jeder Bürger.
Auch ein Müllkorb auf dem Radweg hätte schon längst entfernt werden können, wie im Vortrag von Dr. Kaulen als Argument für einen sofortigen Umbau lautstark und vielfach gefordert. Ebenso hätten die von Dr. Kaulen kritisierten hochstehenden Platten, auch eines seiner Argumente für den Sofortumbau, schon längst gerichtet werden können. Für die alte Stadtregierung war das alles anscheinend kein Problem. Die lebte mit einem Müllkorb und schiefen Platten auf den Angebotsradwegen recht gut.
21. September 2021
he1mut.rose
Im Februar dieses Jahres beschlossen GRÜNE, SPD und UWG gegen die Stimmen der CDU und FDP, den Umbau der Alleestraße entgegen der Finanzplanung des Bürgermeisters Thomas Tappe vorzuziehen. GRÜNE, SPD und UWG gefährden damit den zugesagten Zuschuss von 4,2 Millionen Euro für die Aufwertung der Innenstadt, denn der Abschluss der Aufwertung der Innenstadt muß bis 2027 erledigt sein, da sonst die Zuschüsse verloren gehen.
Eine solide Finanzplanung (Erst Planen, dann Handeln) des Bürgermeisters Thomas Tappe und ausgewiesenen Finanzfachmanns ist durch den vorgezogenen Ausbau der Alleestraße gefährdet. Ein erstaunlicher und einmaliger Vorgang im Rat der Stadt Halle (Westf.).
Die Benutzung der Alleestraße sei gefährlich, so argumentieren GRÜNE, SPD und UWG. Das sind subjektive Maßstäbe. Es gibt nur einen objektiven Maßstab der angelegt werden kann: Das sind die gültigen Kriterien der Polizei. Die stellt fest, es gibt keine Unfallschwerpunkte auf der Alleestraße.
Der Planer Dr. Kaulen sagte bei der Vorstellung der 3. Vorplanung im Bau- und Verkehrsausschuß, <<die Benutzung der Alleestraße ist lebensgefährlich>>. Die SPD zitiert diesen Satz öffentlich! Der Planer nahm aber diese Behauptung in derselben Sitzung zurück! Sein rheinisches Temperament sei mit ihm durchgegangen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
Im Übrigen ist die Stadt verpflichtet, Gefahrenstellen auf Grund ihrer Verkehrssicherungspflicht sofort zu entschärfen. Nach Aussagen der Verwaltung besteht kein Handlungsbedarf.
Mit einem Weiterführen der Planungen ab 2028 gewinnt der Rat Zeit, auch nach alternativen Lösungen für einen sicheren Radverkehr zu suchen und sie zu finden. Es sind nicht alle Möglichkeiten beleuchtet und geprüft. Die Fachleute der städtischen Verwaltung empfehlen in Ihren Vorlagen sogar, eine 4. Planvariante für die Alleestraße <<auf Grund bestehender Zielkonflikte>> zu erarbeiten. Ein Schulleiter und die Schulpflegschaft lehnen das Fahren ihrer Schülerschaft auf den Fahrbahnen ab. Muß das nicht neu bedacht werden?
Stimmen Sie im Bürgerentscheid Alleestraße mit JA für die Verschiebung der Planungen bis Januar 2028.
20. September 2021
buergeranregung.de
Noch eine Woche bis zum Bürgerentscheid in dem wir mit unserem JA dafür stimmen dürfen, dass die 4,2 Mio. Euro Fördergeld nicht riskiert werden.
Macht Euren eigenen Faktencheck. Die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben mit weiteren 2.000 Unterstützerunterschriften dafür gesorgt, dass es am kommenden Sonntag zum Bürgerentscheid in Halle kommt.
Jetzt ist DIE STIMME DER VERNUNFT gefordert. Über 17.000 Stimmberechtigte entscheiden und geben ihrem Votum die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Informiert Euch umfassend und ausgewogen. Das Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid bekommt Ihr im Rathaus, über den QR-Code im vergangenen post und direkt unter www.hallewestfalen.de/Abstimmungsheft
12. September 2021
buergeranregung.de
Noch 2 Wochen bis zum Bürgerentscheid in dem wir mit unserem JA dafür stimmen dürfen, dass die 4,2 Mio. Euro Fördergeld nicht riskiert werden.
Hier ein weiterer Faktencheck.
„Wir halten es für zwingend erforderlich, dass Einzelmaßnahmen in ein Gesamtkonzept inklusive verkehrlicher Betrachtung eingebunden sind: ERST PLANEN, DANN HANDELN“ heißt es in der Begründung der Vertretungsberechtigten zum Bürgerbegehren. Klingt logisch, ist es auch!
Von Gegnern wurde und wird dieses selbstgewählte Motto der Initiatoren jedoch aufgegriffen, um ihnen eine „Irreführende Botschaft“ (Grüne) vorzuwerfen. Die SPD scheint diese gemeinsam diagnostizierte Irreführung der Stimmberechtigten jetzt perfektionieren zu wollen, fordert sie doch in der Septemberausgabe des Stadtmagazins Haller Willem dazu auf, in ihrem Sinne „gegen <<Planen statt Handeln>>“ zu stimmen. Ich verstehe jeden, der diese Aufforderung doch eher für absurd hält.
Funfact: Schon in der Ratssitzung vor vier Monaten wurde ihnen zum Start des Begehrens vom Kämmerer erklärt, dass das Motto in der Verantwortung der Initiatoren liegt, „sie hätten es auch <<erst frühstücken, dann Mittagessen>> nennen können“ so dieser damals.
Informiert Euch umfassend und ausgewogen, weshalb 17.000 Haller diesen Monat im Bürgerentscheid abstimmen dürfen. Das Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid bekommt Ihr im Rathaus, über den QR-Code im vergangenen post und direkt unter
www.hallewestfalen.de/Abstimmungsheft
6. September 2021
buergeranregung.de
Zum besseren Verständnis den Text hier komplett als Zitat::
"Noch 3 Wochen bis zum Bürgerentscheid in dem wir mit unserem JA dafür stimmen dürfen, dass die 4,2 Mio. Euro Fördergeld nicht riskiert werden.
Dann beginnen wir mal mit dem Faktencheck.
Den Anfang macht ein Vorwurf aus Reihen der Grünen Ratsfraktion. Mehrfach wurde der Versuch unternommen, die Initiatoren zu diskreditieren, indem öffentlich verbreitet wurde, sie würden eigene finanzielle Interessen vertreten, indem sie sich gegen fällige Anliegergebühren beim Umbau der Alleestraße wenden.
Eine haltlose Anschuldigung!
Richtig ist: Das Bürgerbegehren wurde von drei Haller Bürgern initiiert. Sie sind keine Bürgerinitiative, sondern drei rechtlich notwendige Vertretungsberechtigte auf dem Weg zum Bürgerentscheid. Alle drei besitzen weder Grund noch Boden an der Alleestraße, können somit schwerlich eigene finanzielle Interessen verfolgen. Zwei von ihnen wohnen nicht einmal an der Alleestraße.
Informiert Euch umfassend und ausgewogen, weshalb 17.000 Haller diesen Monat im Bürgerentscheid abstimmen dürfen. Das Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid bekommt Ihr im Rathaus oder direkt über den QR-Code im vergangenen post."
www.hallewestfalen.de/Abstimmungsheft
Unsere Stellungnahme:
Die 3 Initiatoren des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids haben in der Tat keine wirtschaftlichen Interessen an der Alleestraße. Sie sind keine Bürgerinitiative.
Gerade die GRÜNEN versuchen in Halle immer wieder den Zusammenhang zu konstruieren, daß den Anliegern der Alleestraße es nur um die Vermeidung von Anliegergebühren ginge. Dieser Zusammenhang ist schlichtweg falsch!
Wird hier bewusst die Unwahrheit gesagt?
Die Bürgerinitiative Alleestraße hat viel erreicht:
Zwei Petitionen an den Landtag vom Februar 2018 zu dem Thema "wiederkehrende Straßenausbaubeiträge" waren erfolgreich. Die Anliegerbeiträge zu den wiederkehrenden Straßenausbaugebühren wurden mit Erlaß vom 3.4.2020 um 50% gekürzt; die Bürgerbeteiligung der Anlieger bei Straßenausbaumaßnahmen erheblich ausgeweitet. Die % Sätze der städtischen Satzung wurden auch auf unsere Aufforderung hin wieder auf die alten Sätze reduziert. Die Bürgerinitiative Alleestraße ist mit dem Erreichten zufrieden! Mehr war nicht zu erwarten.