Bürgerinitiative Alleestraße  

Erfolge

Die Arbeit unserer Bürgerinitiative ist bisher erfolgreich verlaufen:

  • Unsere zwei Petitionen an den Landtag vom Februar 2018 zu dem Thema "wiederkehrende Straßenausbaubeiträge" waren erfolgreich. Die Anliegerbeiträge zu den wiederkehrenden Straßenausbaugebühren wurden mit Erlaß vom 3.4.2020  um 50% gekürzt; die Bürgerbeteiligung der Anlieger bei Straßenausbaumaßnahmen erheblich ausgeweitet. Wir sind mit dem Erreichten zufrieden!

  • Für den Haushalt 2021 sind während der Beratungen im Februar 2021 die finanziellen Mittel zur Erstellung eines "Verkehrsentwicklungsplanes" bzw. zur "verkehrlichen Betrachtung" der Haushaltsstelle "Leitbildentwicklung" zugeschlagen worden. Wir hatten grundsätzlich zu den Haushaltsberatungen nach § 24 Gemeindeordnung die Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungspaplanes gefordert. GRÜNE, SPD, UWG, CDU und die FDP haben dem somit einstimmig zugestimmt. Die verkehrliche Betrachtung muß nun nur noch umgesetzt werden. Wir erwarten eine intensive Bürgerbeteiligung.

  • Wir konnten die Politik dazu bringen, den Anwohneranteil an den Straßenerneuerungskosten wieder zu senken.
    Und zwar für Hauptverkehrsstraßen von 30% auf 10% für die Fahrbahn und Fahrradwege. Die Beteiligung der Anlieger für Gehwege blieb bei 50%. Den Antrag dazu stellte im Rat die CDU Fraktion.
  • Die geplanten Investitionskosten wurden von 3,5 Mio. Euro auf 1,8 Mio Euro gesenkt.
  • Verabschiedung einer Resolution des Rates der Stadt Halle/W. an die Landesregierung, den §8 des KAG (wiederkehrende Straßenausbaugebühren) ersatzlos bei Kompensation durch die Landesregierung zu streichen. Die Anregung dazu brachten wir in den Rat ein.
  • Information/Aufklärung der Bürger über im Stillen gefaßte Beschlüsse der Stadt
  • Erwirken von offiziellen Verkehrszählungen durch den Kreis Gütersloh.
  • Auf unsere Aufforderung hin wurde bei einer Begehung auch mit Beteiligung von Fachpersonal des Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh festgestellt, dass die Alleestraße in ihrer heutigen Form Bestandsschutz genießt.